WSG 2020 – wsg_2020
Inhaltsübersicht –
Abschnitt 1 S0 Allgemeine Vorschriften auto S0 col1 8* justify col2 72* § 1 1 col1 Anwendungsbereich 1 col2 § 2 1 col1 Anspruch auf Wehrsold 1 col2 § 3 1 col1 Anwendung von Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes 1 col2 top left 50 2 0 none 1 0 %yes; Abschnitt 2 S0 Geldbezüge auto S0 col1 8* justi…
§ 1 – Anwendungsbereich
§ 2 – Anspruch auf Wehrsold
§ 3 – Anwendung von Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes
(1) § 3 Absatz 3 bis 6, § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie die §§ 9, 11, 12, 17a und 42b des Bundesbesoldungsgesetzes gelten entsprechend. (2) Sofern dieses Gesetz auf Leistungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz Bezug nimmt und diese Leistungen nach Besoldungsgruppen differenziert sind, gilt folgende Zuordnun…
§ 4 – Wehrsoldgrundbetrag, Kinderzuschlag
§ 5 – Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Angehörige
§ 6 – Auslandsvergütung
§ 7 – Anpassung des Wehrsoldes
Im Fall einer Besoldungsanpassung nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes erhöhen oder verringern sich der Wehrsoldgrundbetrag, der Kinderzuschlag und die Auslandsvergütung im gleichen Umfang, um den das Grundgehalt, der Familienzuschlag und der Auslandszuschlag für eine dienstgradgleiche So…
§ 8 – Entlassungsgeld
(1) Soldatinnen und Soldaten, die mehr als sechs Monate Wehrdienst leisten, erhalten bei der Entlassung ein Entlassungsgeld. Als Entlassung gilt auch der Eintritt in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes. (2) Das Entlassungsgeld beträgt für jeden Mona…
§ 9 – Vergütung für herausgehobene Funktionen
§ 10 – Vergütung für besondere Erschwernisse
§ 11 – Vergütung für besondere zeitliche Belastungen
§ 12 – Auslandsverwendungszuschlag
§ 13 – Kaufkraftausgleich
§ 14 – Unterkunft
§ 15 – Dienstkleidung und Ausrüstung
§ 16 – Heilfürsorge
§ 17 – Verpflegung, Verpflegungsgeld
§ 19 – Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023
(1) Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise werden die folgenden Sonderzahlungen unter den Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 gewährt: für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro sowie normal normal für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine …
Anlage – (zu den §§ 4 und 6)Wehrsoldgrundbetrag, Kinderzuschlag, Auslandsvergütung
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1161) Fundstelle center col1 12* left col2 44* right col3 22* right col4 22* right col5 22* 1 col1 1 col2 Monatsbetrag in Euro 1 center col5 col3 1 center col1 1 center col2 1 center col3 1 center col4 1 center col5 Wehr- sold- gruppe 1 center col1 middle Dienstgrad 1 cent…